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Berufskraftfahrer – Ausbildungen & Weiterbildungen

Berufskraftfahrer

Ausbildung, Grundqualifikation, Weiterbildung im Güter- und Personenverkehr

Modul 1: Erwerb Klasse C
142 Unterrichtseinheiten
Inhalt der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden Klasse C
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA.


Zugang: Mindestalter: 21 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV
Modul 2: Erwerb Klasse CE
129 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden Klasse CE
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)
  • Verbinden und Trennen

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA.


Zugang: Mindestalter: 21 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV
Modul 3: Erwerb Klasse C/CE
161 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden der Klassen C und CE
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)
  • Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA für die Klassen C und CE.


Zugang: Mindestalter: 21 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV
Modul 4: Beschleunigte Grundqualifikation
Güterverkehr • 194 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Theorieunterricht gemäß den Vorgaben des BKrFQG
  • Vermittlung von Kenntnissen zu Verkehrssicherheit und Sozialvorschriften
  • Entwicklung eines defensiven Fahrstils
  • Wirtschaftliches und kraftstoffsparendes Fahren
  • Sicherheit der Ladung und Fahrzeugtechnik
  • Übungsfahrten und praktische Unterweisungen
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

Die Maßnahme endet mit der IHK-Prüfung.


Zugang: Mindestalter: 18 Jahre
Modul 5: Weiterbildung nach BKrFQG
35h Güterverkehr • 50 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit und Unfallprävention
  • Wirtschaftliches und kraftstoffsparendes Fahren
  • Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten, digitales Kontrollgerät)
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Gesundheit und Stressbewältigung im Fahreralltag
  • Verhalten in Notfällen

Die Maßnahme endet ohne Prüfung.


Zugang: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C mit einem gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C, die vor dem 10. September 2009 erteilt wurde.
Modul 6: Erwerb Klasse D
Vorbesitz Kl. B bis 2 Jahre • 278 UE
Inhalte der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden Klasse D
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA.


Zugang: Mindestalter: grundsätzlich 24 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV | Leistungs- und Belastungstest gemäß Anlage 5 FeV
Modul 7: Erwerb Klasse D
Vorbesitz Kl. B über 2 Jahre • 210 UE
Inhalte der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden Klasse D
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA.


Zugang: Mindestalter: grundsätzlich 24 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV | Leistungs- und Belastungstest gemäß Anlage 5 FeV
Modul 8: Erwerb Klasse D
Vorbesitz Kl. C über 2 Jahre • 108 UE
Inhalte der Maßnahme
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Fahrstunden Klasse D
  • Sonderfahrten (Überlandfahrten, Autobahnfahrten, Fahrten bei Beleuchtung/Dunkelheit)
  • Abfahrtskontrolle (Einzelschulung)

Die Maßnahme endet mit den theoretischen und praktischen Prüfungen bei der DEKRA.


Zugang: Mindestalter: grundsätzlich 24 Jahre | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C | Ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV | Augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV | Leistungs- und Belastungstest gemäß Anlage 5 FeV
Modul 9: Beschleunigte Grundqualifikation
Personenverkehr • 194 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Theorieunterricht gemäß den Vorgaben des BKrFQG
  • Verkehrssicherheit und Sozialvorschriften
  • Personenbeförderung und kundenorientiertes Fahren
  • Fahrzeugtechnik und Sicherheit
  • Praktische Fahrübungen
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

Die Maßnahme endet mit der IHK-Prüfung.


Zugang: Mindestalter: 18 Jahre
Modul 10: Weiterbildung nach BKrFQG
35h Personenverkehr • 50 Unterrichtseinheiten
Inhalte der Maßnahme
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit und Unfallprävention
  • Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren
  • Sozialvorschriften im Personenverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Gesundheit und Stressbewältigung im Fahreralltag
  • Verhalten bei Notfällen und Umgang mit Fahrgästen

Die Maßnahme endet ohne Prüfung.


Zugang: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D mit einem gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D, die vor dem 10. September 2008 erteilt wurde.